Kosten und Förderung der Alltagsbegleitung

Wer einen Pflegegrad hat, kann für Angebote zur Unterstützung im Alltag Leistungen der Pflegekasse nutzen. Wir befinden uns derzeit im Anerkennungsverfahren. Hier sehen Sie, welche Möglichkeiten es gibt – und dass Sie unsere Begleitung auch privat buchen können.

Kosten & Förderung

In den meisten Fällen zahlt die Pflegekasse

Ab Pflegegrad 1 steht jedem Versicherten ein monatlicher Entlastungsbetrag zu. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können wir die Kosten direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Wir erklären Ihnen beim Kennenlernen, welche Möglichkeiten für Sie bestehen.

Anerkennung in Vorbereitung

Wir befinden uns derzeit im Anerkennungsverfahren als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI / AnFöVO NRW. Nach erfolgter Anerkennung können wir unsere Leistungen direkt mit den Pflegekassen abrechnen.

131 €pro Monat

Entlastungsbetrag §45b SGB XI

Ab Pflegegrad 1 – für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht genutztes Guthaben kann angespart und noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

bis 40 %vom Sachleistungsbetrag

Umwandlung Pflegesachleistung

Ab Pflegegrad 2 können zudem zusätzlich Pflegesachleistungen in Alltagshilfe umgewandelt werden – zusätzlich zum Entlastungsbetrag.

Selbstzahler

Auch privat buchbar

Unsere Alltagsbegleitung können Sie auch privat in Anspruch nehmen: Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Sie keinen Pflegegrad haben, Ihr Kassenbudget bereits aufgebraucht ist oder Sie zusätzliche Stunden wünschen.

Noch kein Pflegegrad? Wir erklären Ihnen beim Kennenlernen, wie der Antrag läuft, und begleiten Sie auf Wunsch bis zur Begutachtung.

Förderung prüfen lassen
Häufige Fragen

Fragen zu Pflegegrad und Abrechnung

Brauche ich einen Pflegegrad?
Für die Abrechnung über die Pflegekasse ja, mindestens Pflegegrad 1. Sie können unsere Hilfe aber auch privat buchen. Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, helfen wir Ihnen beim Antrag.
Muss ich erst einen Antrag stellen, bevor es losgeht?
Nach erfolgter Anerkennung genügt eine Abtretungserklärung, den Rest erledigen wir mit der Kasse. Bis dahin beraten wir Sie gern, welche Möglichkeiten bestehen.
Muss ich mich um die Abrechnung mit der Pflegekasse kümmern?
Wir möchten den bürokratischen Aufwand für Sie so gering wie möglich halten. Sobald die entsprechenden Voraussetzungen und Abrechnungswege eingerichtet sind, übernehmen wir die Abrechnung mit der Pflegekasse im vereinbarten Verfahren für Sie.
Kontakt

Sie brauchen Unterstützung in Krefeld?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Beim kostenlosen Kennenlernen – gern bei Ihnen zu Hause – klären wir in Ruhe, was Ihnen guttut und was die Pflegekasse übernimmt.

Kennenlernen anfragen

Wir melden uns innerhalb eines Werktags persönlich bei Ihnen.

Anfrage Alltagsfreunde

Mit dem Absenden werden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Mówimy po polsku – Beratung auch auf Polnisch.